Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung

Die folgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen sind Inhalt aller nach dem 01.04.2013 vereinbarten Verkäufe, Anfertigungen und Auslieferungen. Dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen. Diese Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

 
Angebot

All unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie erfolgen insbesondere unter den Vorbehalten zwischenzeitlicher Veräußerung der zu liefernden Ware oder veränderter Umstände. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausschließlich der Schriftform. Mündl. Nebenabsprachen oder Zusicherungen sind unwirksam.

 
Entwürfe, Modelle

An Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfen, Modellen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.

Ein Entwurf, eine Skizze oder ein Modell dient lediglich zur besseren Vorstellung der Gestaltung des Grabmals und kann nicht 1 zu 1 in Stein übertragen werden. Der Entwurf kann farblich, sowie optisch aber auch maßlich vom späteren Original abweichen. Wir behalten uns vor in Schrift- und Symbolgestaltung sach- und fachgerechte Korrekturen bei der Bearbeitung vorzunehmen.

Material

Stein ist ein Naturprodukt und unterliegt den natürlichen Schwankungen der Natur und Umwelt. Abweichungen in der Farbe und Struktur, Veränderungen im Gefüge, sowie sonstige Naturgegebenheiten wie Stiche, Risse, offene Stellen, Poren, Kristalle etc. sind , sofern sie in der natürlichen Beschaffenheit des Steines und des Vorkommens begründet sind, kein Anlass zu Beanstandungen, da dies in der Natur der Gesteine liegt und nicht vermieden werden kann.

Zubehör:

Lampen, Vasen, Einfassungen, Trittplatten usw. können in Farbe und Struktur abweichen, das es sich um ein Naturprodukt handelt. Dies stellt keinen Anlass zu Beanstandungen dar.

 

 
Mariensäule Essen-Steele erbaut 1889 von Bertram Peters
Lieferungen

Liefertermine sind nur als annähernd und unverbindlich zu betrachten. Lieferfristen beginnen erst nach schriftlicher Auftragsvergabe und vollständigem Erhalt aller benötigten Arbeitsunterlagen. Der Auftraggeber kann, innerhalb von 24h nach Überschreitung einer unverbindlichen Lieferfrist, uns schriftlich auffordern, binnen einer Nachfrist von 4 Wochen zu liefern. Erst nach Überschreitung dieser Nachfrist hat der Auftraggeber das Recht auf Rücktritt vom Vertrag.

Ereignisse wie höhere Gewalt, Witterung, Transport- oder Produktionsverzögerungen durch Verkehrsstörungen, Mangel an Transportmitteln, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politisch oder wirtschaftlich bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen oder sonstige Ereignisse, die von uns nicht zu vertreten sind, berechtigen uns vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, ohne dass dem Kunden hieraus Ersatzansprüche erwachsen.

Reklamationen

Reklamationen über ausgeführte Arbeiten, Lieferungen oder Rechnungsaufstellungen sind uns spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum schriftlich anzuzeigen. Spätere Reklamationen werden nicht mehr berücksichtigt. Soweit die Beanstandungen berechtigt sind werden wir umgehend versuchen die Mängel zu beheben. Reklamationen entbinden den Kunden jedoch niemals von seinen Zahlungsverpflichtungen. Aufrechnungen mit eventuellen Gegenansprüchen sind nicht statthaft.

Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind grundsätzlich nach den im Vertrag schriftlich vereinbarten Zahlungsbedingungen zahlbar. Eigenmächtige Skontoabzüge sind nicht statthaft und werden umgehend nachgefordert. Zahlungsrückstände und ausbleibende Zahlungen werden von uns angemahnt und berechtigen uns zur Berechnung von Mahngebühren und Verzugszinsen.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Garantie

Wir gewähren für unsere Produkte und Dienstleistungen eine Garantie von 5 Jahren. Für die Standfestigkeit von stehenden Grabmalen gewähren wir eine Garantie von 3 Jahren. Dies gilt nur, wenn das Fundament von uns errichtet wurde und die Fundamentierung entsprechend den gültigen Richtlinien des Bundesverbandes des Deutschen Steinmetz-, Steinbildhauerhandwerks in der jeweils gültigen Fassung erbracht werden konnte. Falls die Gegebenheiten des Friedhofs eine solche Fundamentierung nicht zulässt, können wir für die Standfestigkeit oder Ausrichtung des Grabmals keine Garantie übernehmen. Sind Grabmale auf bereits vorhandene Fundamente zu versetzen, garantieren wir lediglich für die Festigkeit zwischen Grabmal und Fundament bzw. für die von uns erbrachte Leistung 3 Jahre. Für die Haltbarkeit des vorhandenen, alten Fundaments können wir keine Garantie übernehmen. Gleiches gilt bei der Reparatur von mehrteiligen Grabmalen. Auch hier kann lediglich für die von uns erbrachten Leistungen eine Garantie von 3 Jahren übernommen werden.

Für die Haltbarkeit von Schriftfarbe kann keine Garantie übernommen werden. Sie ist verschiedensten Schmutz- und Reinigungsbelastungen ausgesetzt und ist als Abnutzungsprodukt zu betrachten. Die Inschriften können bei Verblassen oder Abplatzen der Farbe kostenpflichtig neu ausgemalt werden. 

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Essen.

Teilweise Ungültigkeiten dieser Bedingungen

Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen ungültig werden, so berührt dies die Gültigkeit der restlichen Bedingungen nicht.